Schwerbehindertengesetz und Beschäftigungsdynamik in Kleinbetrieben Das Schwerbehindertengesetz verpflichtet alle Arbeitgeber ab 16 Beschäftigten, 6 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten muss eine Ausgleichsabgabe bezahlt werden. Eine empirische Analyse mit Daten des IAB-Betriebspanels findet keine eindeutigen Hinweise, dass dieser Schwellenwert von 16 Mitarbeitern den Beschäftigungsaufbau der Betriebe behindert. | Projektleitung: Prof. Dr. Claus Schnabel
Beteiligte: Prof. Dr. Joachim Wagner, Dr. Arnd Kölling
Stichwörter: Schwerbehinderte; Schwerbehindertengesetz; Beschäftigungsentwicklung
Laufzeit: 1.4.2000 - 31.12.2001
Mitwirkende Institutionen: Universität Lüneburg Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg
Kontakt: Schnabel, Claus Telefon 0911 /53 02 - 95330, Fax 0911 / 5302 - 95721, E-Mail: claus.schnabel@fau.de
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